Bei dem/den Kommanditist/en wird die Bezeichnung Einlage gemäß Artikel 89 Absatz 2 EGHGB von Amts wegen jeweils durch die Bezeichnung Haftsumme ersetzt.
Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen