Die Entsorgung von Abwasser der Stadt Kehl (Abwassersatzung), die Versorgung mit Trinkwasser der Stadt Kehl (Wassersatzung der Stadt Kehl) mit Ausnahme der Stadtteile Leutesheim und Zierolshofen, der Betrieb der Bäder der Stadt Kehl (Bädersatzung der Stadt Kehl), der Betrieb von Parkhäusern, Bus- und Wohnmobilstellplätze der Stadt Kehl, der Öffentliche Nahverkehr als Beförderer TRAM (Linie D) (laut öffentlichem Betrauungsakt der Stadt Kehl für TRAM Line D) mit Ausnahme der Buslinien der Tarifgemeinschaft Ortenau (TGO), Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen, sowie kaufmännische Dienstleistungen für die Geschäftsbereiche und für Beteiligungen (alle weiteren Aufgaben über Gemeinderatsbeschluss (Betriebssatzung)).