| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt allein. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind für Rechtsgeschäfte zwischen den persönlich haftenden Gesellschaften und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |