| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin ist stets einzelvertretungsbefugt. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist jede persönlich haftende Gesellschafterin sowie jeder ihrer Geschäftsführer für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der betreffenden persönlich haftenden Gesellschafterin befreit. |