| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persnlich haftende Gesellschafter - und im Falle einer jusristischen Person, auch deren jeweilige gesetzliche Vertreter - ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |