| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie dessen jeweilige Geschäftsführer, sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. |