| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Das gilt nicht, wenn der persönlich haftende Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen ist oder er nur gemeinsam mit einem anderen Gesellschafter oder einem Prokuristen vertreten kann. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. |