| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie dessen jeweilige Geschäftsführer, sind für Rechtsgeschäfte zwischen sich und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |