| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, wenn er nicht von der Vertretung ausgeschlossen oder bestimmt ist, dass er die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Gesellschafter vertritt. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. |