| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern ist jeder persönlich haftende Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter oder einem Prokuristen berechtigt. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |