| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur die DP Solutions Verwaltungs-GmbH berechtigt. Sind mehrere Komplementäre vorhanden, wird die Gesellschaft grundsätzlich allein von der DP Solutions Verwaltungs-GmbH vertreten. Den anderen Komplementären kann Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis erteilt werden. Die DP Solutions Verwaltungs-GmbH ist einzelvertretungsbefugt und befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich im eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten vertreten. Die Gesellschaft kann auch andere Komplementäre von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. |