Jeder Komplementär vertritt die Gesellschaft einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer der Klose Verwaltungs GmbH mit Sitz in Willstätt (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 701975) sind für Rechtsgeschäfte zwischen sich und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.