| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird ausschließlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren jeweilige Geschäftsführer, soweit sie gleichzeitig Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin sind, sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweiligen Geschäftsführer und der Gesellschaft und für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nicht deren Gesellschafter sind, sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der Eisen-Schmid GmbH & Co. KG weitergehend von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |