| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftenden Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind im Verhältnis zur Gesellschaft befugt die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. |