| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird, solange jeweils die Gesellschafter Bernhard Müllerund/oder Sylvia Müller der Gesellschaft angehören, ausschließlich durch diese vertreten. Diese Gesellschafter sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gehört keiner der beiden vorgenannten Gesellschafter mehr der Gesellschaft an, wird die Gesellschaft von allen Gesellschaftern gemeinsam vertreten. Ein Gesellschafter, der 2/3 der Gesellschaftsanteile auf sich vereinigt, vertritt die Gesellschaft daneben alleine. |