| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt einzeln. Die Gesellschafter vertreten nur gemeinschaftlich bei außergewöhnlichen Rechtsgeschäften, insbesondere bei: - Erwerb, Verkauf oder Belastung von Immobilien - Darlehensaufnahme über 10.000,- € - Abschluss langfristiger Mietverträge über 5 Jahre - Investitionen über 25.000,- € Jeder Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |