| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt. Sofern die Gesellschafter einen oder mehrere Gesellschafter zu vertretungsberechtigten Gesellschaftern bestimmt haben, sind in diesem Fall die übrigen Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen. Die vertretungsberechtigten Gesellschafter sind je einzelvertretungsberechtigt und haben die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |