| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt; jedoch nicht bei Erwerb oder Veräußerung von und/oder sonstigen Verfügungen über Grundstücke und/oder grundbuchgleiche Rechte, bei Aufnahme von Krediten, Eingehung von Wechselgeschäften und/oder Übernahme von Bürgschaften gegenüber Dritten. |