| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist ausschließlich der Gesellschafter Olaf Dörnen berechtigt und verpflichtet. Er ist stets berechtigt, als Vertreter der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). Weitere Gesellschafter sind von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen. |