| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, ausgenommen hiervon ist der Erwerb, die Veräußerung sowie die Belastung von Grundbesitz sowie die Aufnahme von Darlehen für die Gesellschaft. Insofern sind die Gesellschafter nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt. |