| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Gesellschafter ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für folgende Maßnahmen und Rechtsgeschäfte sind alle Gesellschafter nur gemeinsam vertretungsbefugt: - Erwerb und Veräußerung einschließlich Belastung von Grundbesitz, - Teilen von Grundbesitz, - Aufnahme von Darlehen. |