| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit nicht mehr als 15.000,00 EUR vertreten die Gesellschafter einzeln. Die Gesellschafter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |