| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils drei der im Register eingetragenen Gesellschafter vertreten gemeinschaftlich. Jeder Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |