| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter vertreten gemeinsam. Jeder Gesellschafter - im Falle einer juristischen Peron samt ihrer jeweiligen vertretungsberechtigten Organe - ist befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |