| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberichtigt nur soweit es um die Erteilung von Fischereierlaubnisscheinen nach Art. 26 BayFiG für das Fischereirecht im Staffelsee geht. Im Übrigen von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. |