| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen oder zwei Gesellschafter vertreten (jeweils:,,geschäftsführende Gesellschafter" ); die weiteren Gesellschafter sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. lst nur ein geschäftsführender Gesellschafter bestimmt, so vertritt dieser einzeln. Sind zwei geschäftsführende Gesellschafter bestimmt, so vertreten diese gemeinsam. |