| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen einzelvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten. Dieser ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen und fremden Namen zu vertreten. Alle anderen Gesellschafter sind von der Vertretung ausgeschlossen. |