| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter sowie deren jeweiligen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschafter sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |