| Gegenstand | a) Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermieten, veräußern, sich an Immobilienprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern, b) Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, c) Sie kann Projekte in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten, d) Sie kann Leistungen im Baugewerbe als Subunternehmerin nach § 13b UstG erbringen und abrechnen, e) Sie kann ein Handelsgeschäft mit Nichtmitgliedern mit Artikeln aus Haushaltsauflösungen entfalten, f) innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder durch Ein- und Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft. |