Der Vorstand besteht aus zwei bis sechs Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, insbesondere:
- Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch Bildung von Apparaten- und Einkaufsgemeinschaften,
- Optimierung der betriebswirtschaftlichen Praxisführung,
- Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder,
- Unterstützung ihrer Mitglieder beim Einsatz moderner Kommunikationstechnik im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung,
- Erbringung von medizinisch/technischen Dienstleistungen für die ärztliche Tätigkeit ihrer Mitglieder,
- Förderung von berufspolitischen Aktivitäten, Weiterbildungsveranstaltungen und von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitsberatung,
- Insbesondere soll sie auch als Schutzgemeinschaft im gesundheitpolitischen Bereich dienen zur Vermeidung einer weitgehenden Zersplitterung der einzelnen Leistungsanbieter. Dazu kann die Genossenschaft mit den Angehörigen weiterer medizinischer akademischer und staatlich anerkannter und anderer Berufe im Gesundheitswesen oder entsprechend ambulanter oder stationärer Einrichtungen kooperieren, solche gründen oder sich an solchen beteiligen sowie vertragliche Bindungen mit weiteren im medizinischen Bereich tätigen Gesellschaften oder Institutionen anderer Art eingehen.