Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter eines Dritten abzuschließen.