keine Nachschusspflicht;
als Mindestkapital gilt das Eigenkapital in Höhe von 25 % der Gesamterstellungskosten gemäß der im Anlagevermögen aufgezeigten Sachanlagen
Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft und den Erwerb der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Förderung erfolgt als Produktivgenossenschaft zur Projektierung eines oder mehrerer Wohnprojekte und als Wohngenossenschaft durch eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung.
Gegenstand der Genossenschaft sind die Projektierung und der Betrieb einer Wohnungsgesellschaft. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient.