| Eintragungstext | | Text | keine Nachschusspflicht
Als Mindestkapital der Genossenschaft, das durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, gilt das Eigenkapital in Höhe von 25 % der Gesamterstellungskosten gemäß der im Anlagevermögen aufgezeigten Sachanlagen. |
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