Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
a) Die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Verteilung regenerativer Energie b) Der Absatz von Energie in Form von Wärme und / oder Strom c) Die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energieausnutzung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit