Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch alle Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Vermarktung von Häuten, Fellen und Abfällen, soweit diese bei den Schlachtungen der Mitgliedsbetriebe anfallen.
Nicht benötigter Grundbesitz kann zwischenzeitlich vermietet oder verpachtet werden.
Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.