Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus einer Person. Das Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Das Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Insbesondere das Anbieten von Dienstleistungen zur Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und das Schaffen von gemeinsamen genutzten Infrastrukturen.