Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieser die Genossenschaft alleine. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen, sowie die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstände des Untrnehmens sind: a) Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaf kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. b) Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.
Auswahl zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Das Mindestkapital beträgt 60% der eingezahlten Geschäftsanteile.