Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
- Erwerb, Errichtung, Bewirtschaftung und Betreuung von Immobilien für gemeinschaftliche Wohn-, Sozial- und Kulturprojekte - Überlassung von Wohnungen, Räumen, Einrichtungen und Geräte an Mitglieder zu angemessenen Bedingungen - Durchführung und Unterstützung von sozialen, ökologischen, kulturellen sowie Bildungs- und Seminarveranstaltungen - Bereitstellung von gastronomischen Angeboten und Beherbergung im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts - Bereitstellung und gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen, Haushaltsgeräten und sonstigen Einrichtungen, ggf. gegen Entgelt.
Auswahl zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Mindeskapital: 80% der Geschäftsguthaben des Vorjahres