Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinsam.
Gegenstand
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, b) der Absatz und die Speicherung oder sonstige Verwendung der gewonnenen Energie in Form von Strom oder sonstiger Energieträger, c) Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung und der Steigerung der Energieeffizienz und nachhaltiger Mobilität in diesen Bereichen einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit in diesen Bereichen und andere Dienstleistungen, d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte und e) sonstige Projekte oder Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen.
Auswahl zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 85 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.