Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Anbieten von Dienstleistungen zur Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffen von gemeinsam genutzten Infrastrukturen. Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb, Veräußerung und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Erstellung von Mobilitätskonzepten sowie Bereitstellung von Fahrzeugen sowie anderen mobilen Wirtschaftsgütern zur Unterstützung von Familien. Kulturelle und soziale Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen. Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen. Bewahrung und Erforschung von Kulturgut. Betreiben, Entwickeln und Leiten von Projekten in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz. Produktion landwirtschaftlicher Güter.
Auswahl zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.