Amtsgericht Bremen
Ausdruck Genossenschaftsregister
Abruf vom 25.03.2026
GnR 449 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsbe-
rechtigte Person der Europäischen
Genossenschaft, Zweigniederlas-
sungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital,
Grundkapital der
Europäischen Ge-
nossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder ge-
schäftsführende Direktoren der Eu-
ropäischen Genossenschaft; Vertre-
tungsberechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Trageser eG
b)
Bremen
c)
Der Bau, die Bewirtschaftung, der Er-
werb, die Veräußerung und die Verwal-
tung von Wohnungen, Gebäuden und
Grundstücken, die Errichtung und Ver-
waltung von gemeinschaftlichen, so-
zialen, kulturellen oder gewerblichen
Einrichtungen, die Durchführung von
Sanierungs-, Modernisierungs- und Ent-
wicklungsmaßnahmen Die Genossen-
schaft überlässt Wohnungen grund-
sätzlich nur an ihre Mitglieder zur Nut-
zung. Die Mitgliedschaft ist Voraus-
setzung für die Nutzung. Eine Über-
lassung an Nichtmitglieder ist nur zu-
lässig, soweit dies der Förderung der
Mitglieder dient oder vorübergehende
Leerstände vermieden werden. Wei-
tere Gegenstände sind insbesondere
die Förderung und Durchführung von
Angeboten der Jugend- und Erwach-
senen-bildung, insbesondere zur Stär-
kung der Kommunikation und sozialer
Fähigkeiten, Stärkung von Beziehung
und Partnerschaft, Sexualpädagogik,
persönlichen Weiterentwicklung, Be-
gabten- und Talentförderung, Förde-
rung von musischen Fähigkeiten, För-
derung der Erlebnisfähigkeit, sowie zur
Vernetzung und Kooperation solcher
Projekte und Angebote. Die Organisati-
on und Durchführung kultureller Veran-
staltungen. Die Bereitstellung betriebs-
Der Geschäftsanteil
beträgt 10 EUR. Eine
Nachschusspflicht
besteht nicht.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens ei-
nem Mitglied. Ist ein Vorstandsmitglied
bestellt, so vertritt dieses die Genossen-
schaft allein. Sind mehrere Vorstands-
mitglieder bestellt, so wird die Genossen-
schaft durch sämtliche Vorstandsmit-
glieder gemeinsam vertreten. Jedes Vor-
standsmitglied darf Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abschließen.
b)
Vorstand:
1.
Trageser, Johannes, *XX.XX.1988, Bremen
a)
Eingetragene Genossenschaft
Die Satzung ist errichtet am 11.11.2025.
a)
29.12.2025
Schiffers
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Amtsgericht Bremen
Ausdruck Genossenschaftsregister
Abruf vom 25.03.2026
GnR 449 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsbe-
rechtigte Person der Europäischen
Genossenschaft, Zweigniederlas-
sungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital,
Grundkapital der
Europäischen Ge-
nossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder ge-
schäftsführende Direktoren der Eu-
ropäischen Genossenschaft; Vertre-
tungsberechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
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organisatorischer Dienstleistungen
wie Raumbereitstellung und Betriebs-
ausstattung mit technischen, räumli-
chen und organisatorischen Infrastruk-
turen sowie betriebswirtschaftlicher
Dienstleistungen wie Werbung, Marke-
ting, Vertrieb und Kundenbetreuung;
die Entwicklung und der Vertrieb von
Trainings-, Coaching-, Weiterbildungs-
und Entwicklungsleistungen im Kon-
text der Informationstechnologie; die
Entwicklung, der Betrieb und der Ver-
trieb von Software-Anwendungen, ein-
schließlich mobiler Applikationen und
Web-Anwendungen. Die Entwicklung
und der Vertrieb von eingebetten elek-
tronischen Syste-men, insbesondere
der Musikelektronik und der Veranstal-
tungstechnik; die Bereitstellung von
gemeinsam genutzten Fahrzeugen ins-
besondere für Car Sharing und Bike
Sharing; alle Maßnahmen zur persön-
lichen, fachlichen und sozialen Weiter-
entwicklung der Mitglieder durch Aus-,
Fort- und Weiterbildung; alle Maßnah-
men zur ganzheitlichen Förderung der
Gesundheit der Mitglieder; Diese Tä-
tigkeiten gelten als Nebenzwecke im
Rahmen des satzungsgemäßen För-
derzwecks und dienen ausschließlich
der Förderung der Mitglieder. Die Ge-
nossenschaft kann Management- und
Beratungsleistungen im unternehme-
rischen Bereich an verbundene Unter-
nehmen erbringen. Zur Erfüllung ihrer
Aufgaben kann sie sich der Hilfe sach-
verständiger Dritter bedienen.
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