Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gemeinsame Planung, Durchführung und Abrechnung von Aufträgen sowie gemeinsamer Einkauf, Vertrieb und Vermarktung von Tätigkeiten im Bereich des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks. Dazu gehören auch Tätigkeiten in handwerksähnlichen Gewerben, die dem Tischlerhandwerk fachlich und wirtschaftlich nahestehen.