Das Mindestkapital beträgt 90 % des zum 31.12. des Vorjahres ausgewiesenen Gesamtbetrages des eingezahlten Geschäftsguthabens. Die Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.
Der Vorstand besteht mindestens aus 2 Personen. Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, modernisieren und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und Kapitalanlagen sind zulässig.