Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Ist mehr als ein Vorstand bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft