Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alle Geschäfte, die einen Wert von 50.000 Euro übersteigen und Übernahme von Bürgschaften, Garantien, Schuldbeitritten oder anderen Sicherungsmitteln für Dritte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Gegenstand
Auf- und Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region sowie die Schaffung einer dezentralen und nachhaltigen Energiegewinnung, insbesondere a) die Projektierung, die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Nebenanlagen, insbesondere Anlagen zur Speicherung und zur Abgabe von Energie; b) die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz sowie der Verkauf des erzeugten Stroms; c) die Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Anlagen; d) die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Erneuerbare Energien.