Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten
Gegenstand
Bewirtschaftung von Wohnraum, der den Mitgliedern für ihre Mitarbeiter in sozialen Berufen zur Verfügung steht; Verwaltung von Wohnungen und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnungsbewirtschaftung, Vermittlung und Vermietung; Wohnraum in allen Rechtsformen erwerben, bewirtschaften, errichten und veräußern und damit zusammenhängende Rechtsgeschäfte.