Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied (018)
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung (als zentrale Beschaffungsstelle) von Hard- und Software, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen und der Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die Zurverfügungstellung beschaffter Liefer- und Dienstleistungen sowie sonstige Service- und Betriebsleistungen für ihre Mitglieder. Die Genossenschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen - soweit kommunalrechtlich zulässig - beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.