| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung (als zentrale Beschaffungsstelle) von Hard- und Software, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen und der Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die Zurverfügungstellung beschaffter Liefer- und Dienstleistungen sowie sonstige Service- und Betriebsleistungen für ihre Mitglieder. Die Genossenschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen - soweit kommunalrechtlich zulässig - beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |