Ist ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.