Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist die mittel- und langfristige Erbringung von Dienstleistungen und Unterstützung von Geschäftskunden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Entwicklung und Wartung von Individual-Software, die Wartung und Weiterentwicklung sowie der Betrieb von Standard- und Individualsoftware, die Übernahme und Sicherstellung von IT-Dienstleistungen, der Test von IT-Systemen und Anwendungen sowie der Betrieb von Plattformen und Anwendungen in eigener Verantwortung.