Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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GnR 30
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Beamten-Wohnungsverein Stuttgart
eingetragene Genossenschaft
b)
Stuttgart
c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
der Mitglieder der Genossenschaft.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, betreuen,
bewirtschaften, vermitteln und
veräußern. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
27 die Voraussetzungen.
Beschränkte Nachschußpflicht
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Personen. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam.
b)
Vorstand:
Dätsch, Manfred, Postoberinspektor,
Stuttgart
Vorstand:
Hofmann, Gerhard, Postamtmann,
Fellbach
Vorstand:
Schilling, Gerhard, Korntal-
Münchingen, *XX.XX.1965
a)
Genossenschaft
Satzung vom 08.06.1907 zuletzt geändert am
24.10.2000
a)
10.08.2005
Brenner
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.08.2005.
Tag der ersten Eintragung:
05.08.1907
Änderung des Statuts:
Sonderband
Blatt 400
2
c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
a)
Die Generalversammlung vom 17.09.2008 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.03.2009
Zimmermann
Abruf vom 29.12.2024
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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GnR 30
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
errichten, erwerben, betreuen,
bewirtschaften und veräußern; sie kann
alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 27 die Voraussetzungen.
3
b)
Bestellt als
Vorstand:
Engelhardt, Thomas, Stuttgart,
*XX.XX.1957
Nicht mehr
Vorstand:
Hofmann, Gerhard, Postamtmann,
Fellbach, *XX.XX.1935
a)
07.10.2014
Maurer
4
c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
a)
Die Generalversammlung vom 10.11.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), § 5
(Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der
Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der
Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung
eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), §
13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche
Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung
von Wohnungen), § 16 (Pflichten der
a)
09.02.2021
Zechendorf
Abruf vom 29.12.2024
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Nummer der Firma:
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Absatz 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Mitglieder), § 17 (Gesellschaftsanteil und
Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung
weiterer Anteile), § 19 (Nachschusspflicht), §
21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung
der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat),
§ 25 (Aufgaben und Pflichten des
Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des
Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), § 30a
(Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in
der Mitgliederversammlung), § 32
(Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der
Mitgliederversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr
und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen) und § 44
(Prüfung) beschlossen.
Abruf vom 29.12.2024